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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Bugl-Druck in der Fassung vom 28.07.2009

I. Allgemeines - Geltungsbereich
Lieferungen, Leistungen und Angebote von Bugl-Druck werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Die Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung.

II. Angebot / Vertragsabschluss
1. Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen, fernschriftlichen oder Bestätigung per E-Mail des Auftragnehmers. Alle Vereinbarungen zwischen Bugl-Druck und dem Auftraggeber bezüglich des Vertragsabschlusses bzw. zwecks Ausführung des Vertrags sind schriftlich, auch per Fax oder E-Mail niederzulegen und bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

2. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber ist der schriftlich, per Fax oder per E-Mail geschlossene Vertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen des Auftragnehmers vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich daraus ergibt, dass sie verbindlich fort gelten. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarung einschließlich dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter des Auftragnehmers nicht berechtigt hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung per Telefax bzw. E-Mail. Andere Telekommunikationswege sind nicht ausreichend.

3. Angaben des Auftragnehmers zum Gegenstand oder der Darstellung der Lieferung oder Leistung (z. B. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und
Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung durch gleichwertige Produkte sind zulässig, soweit die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigt wird.

4. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

5. Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum- oder Urheberrecht an allen, von ihm abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen und anderen Unterlagen sowie Hilfsmitteln, vor. Der Auftraggeber darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte benutzen oder vervielfältigen. Der Auftraggeber hat auf Verlangen des Auftragnehmers diese Gegenstände vollständig an diesen zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn
Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.


III. Preise

1. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrundegelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch vier Monate nach Eingang des Angebots beim Auftraggeber. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers genannten Preise in Euro zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten die Preise des Auftragnehmers ab Werk. Sie schließen dann Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.

2. Nachträgliche Änderungen des Auftrags auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstands werden dem Auftraggeber gesondert berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden. Ebenso gilt jede Änderung der kaufmännischen Auftragsdaten (Rechnungsempfänger, Lieferanschrift, Versandart, Zahlungsweg u. dgl.) als Änderung eines Auftrages. Änderungen der kaufmännischen Auftragsdaten auf Wunsch des Auftraggebers werden pauschal mit einer Gebühr von EUR 10,00 zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt, soweit keine anderweitige schriftliche Regelung getroffen wurde.
3. Vom Auftraggeber veranlasste Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderung bzw. Konvertierung angelieferter/übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten werden gesondert mit EUR 60,00 zzgl. MwSt. pro Stunde berechnet. Dies gilt im Besonderen für Daten, die nicht im PDF- oder JPG-Format vorliegen berechnet. Gleiches gilt für Datenübertragungen (z. B. per ISDN).


IV. Zahlung
1. Die Zahlung erfolgt per Vorkasse (Überweisung) oder Nachnahme. Bei Vorauskasse erheben wir keine Bearbeitungsgebühr, bei Nachnahmelieferungen fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von EUR 5,75 zzgl. MwSt. Bei Erstbestellungen von Neukunden ist Zahlung gegen Rechnung nicht möglich. Soweit laut Auftragsbestätigung nicht per Vorkasse oder Nachnahme gezahlt werden muss, sind Rechnungen sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber ohne Skontogewährung angenommen. Zinsen und Spesen trägt der Auftraggeber. Sie sind vom Auftraggeber sofort zu zahlen. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haftet der Auftragnehmer nicht, sofern ihr oder ihrem Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
2. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen und Bereitstellung besonderer Materialien oder großer Papier- und Kartonmengen kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers Zahlungen auf dessen ältere Verbindlichkeiten anzurechnen.
4. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
5. Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. § 321 II BGB bleibt unberührt.
6. Bei Zahlungsverzug sind von Unternehmern Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz zu zahlen, der gemäß Diskontüberleitungsgesetz von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird, von Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Zahlt der Auftraggeber binnen 10 Tagen nach Rechnungserhalt und Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Nebenkosten gem. Ziff. III ("Preise") nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Für eine schriftliche Zahlungserinnerung werden EUR 15,00 Mahnkosten berechnet. Wenn binnen 8 Werktagen nach Zugang der Zahlungserinnerung keine Zahlung erfolgt ist, beschreiten wir den Rechtsweg.


V. Leistungen des Auftragnehmers
1. Der Inhalt der vom Auftragnehmer geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung und gegebenenfalls vereinbarten Vertragsänderungen und –ergänzungen. Die Herstellung der für den Offsetdruck beauftragten Drucksachen erfolgt vorbehaltlich einer abweichenden Regelung im Einzelfall nach der vom Forschungsinstitut der grafischen Industrie (FOGRA) gemeinsam mit dem Bundesverband für Druck und Medien (bvdm) entwickelten und in DIN ISO 12647 festgelegten Standardisierung für den Offsetdruck mit Prozessfarben.
2. Folgende Toleranzen werden vereinbart: Für den Verschnitt 1 mm, für das Falzen 1 mm und für das Heften 1 mm.
3. Es können geringfügige Farbabweichungen auftreten. Dies gilt auch für Farbabweichungen zu einem früheren Auftrag, der beim Auftragnehmer gedruckt wurde.


VI. Druckdaten

1. Alle Druckaufträge werden ausschließlich auf Grundlage der vom Kunden übermittelten Druckdaten ausgeführt. Diese Daten sind ausschließlich in den Formaten und mit den Spezifikationen zu übermitteln, die in den mit dem Angebot und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen übermittelten Kundeninformationen unter dem Punkt „III. Vom Auftraggeber zu liefernde Druckdaten“, genannt sind. Bei abweichenden Datenformaten oder anderen Spezifikationen ist ein fehlerfreier Druck nicht gewährleistet. Der Kunde trägt Sorge dafür, dass er Kopien der Druckdaten vorrätig hält, da die Druckdaten nach Fertigstellung der Druckerzeugnisse vom Auftragnehmer gelöscht werden.
2. In inhaltlicher Hinsicht verpflichtet sich der Kunde es zu unterlassen, an den Auftragnehmer pornografische, rechts- oder linksextreme, rassistische, diskriminierende, jugendgefährdende, gewaltverherrlichende oder die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verletzende Inhalte zu übersenden. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung, so ist der Auftragnehmer zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Weitere Rechte und Ansprüche bleiben unberührt.
3. Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm übermittelten Druckdaten vor Übermittlung an den Auftragnehmer sorgfältig darauf hin zu prüfen, ob diese für den auszuführenden Druckauftrag geeignet sind und den vorstehenden Anforderungen entsprechen.


VII. Prüfung der Druckdaten durch den Auftragnehmer
1. Der Auftragnehmer ist nur in dem Umfang zur Prüfung der Druckdaten verpflichtet, welcher sich aus den Angeboten bzw. Preislisten des Auftragnehmers ergibt. Der sog. Basisdatencheck beinhaltet eine Prüfung auf offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Hat der Auftragnehmer die Fehlerhaftigkeit der Druckdaten festgestellt, wird er dies dem Kunden umgehend per E-Mail mitteilen. Der Kunde ist dann verpflichtet, die Daten entweder vom Auftragnehmer im Hinblick auf die Druckfähigkeit gegen besondere Vergütung bearbeiten zu lassen, fehlerfreie Druckdaten zu liefern oder die fehlerhaften Daten drucken zu lassen.
Bei Bestellung eines detaillierten Datencheck gegen besondere Vergütung (Siehe Kundeninformationen Punkt „IV. Datencheck“) überprüfen wir Ihre Druckdaten unter anderem bezüglich Auflösung, Beschnitt, Datenformat und Schrifteinbettung. Wir übernehmen jedoch keine Garantie für Rechtschreib- und Satzfehler, Farbwiedergabe oder Probleme, die durch die Überschreitung des maximalen Farbauftrags von 300% entstehen. Grundsätzlich nicht geprüft werden auch die Überdrucken-Einstellungen und die Position von Falz- und Perforationslinien, da hier gestalterische Erwägungen im Vordergrund stehen können.
2. Eine über den Basisdatencheck hinausgehende Überprüfung der Druckdaten durch den Auftragnehmer erfolgt nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Die Gefahr etwaiger Fehler der Druckerzeugnisse infolge fehlerhafter Druckdaten trägt insoweit allein der Kunde.
3. Zu einer Prüfung der Inhalte hinsichtlich eines Verstoßes gegen das Verbot aus VI. Absatz 2 ist der Auftragnehmer berechtigt, aber nicht verpflichtet.


VIII. Konvertierung, Farbmodus bei Verwendung eigener Druckdaten

1. Eine Konvertierung von Druckdaten aus einem anderen als den vereinbarten Formaten wird vom Auftragnehmer nicht geschuldet. Vereinbaren die Parteien im Einzelfall gleichwohl eine solche Konvertierung gegen besondere Vergütung, so erfolgt die Konvertierung auf eigene Gefahr des Kunden. Konvertierungen haftet das allgemeine Risiko an, dass Daten infolge des Konvertierungsvorgangs verloren gehen oder anders als im Ausgangsformat dargestellt werden.
2. Bei der Verwendung eigener Druckdaten erfolgt die Verarbeitung von Druckdaten in einem anderen als dem angegebenen CMYK-Farbmodus auf eigene Gefahr des Kunden. Insbesondere kommt es bei der Verarbeitung von RGB-Daten oder ICC-Farbprofilen naturgemäß zu Farbabweichungen vom Original.

IX. Proofs
1. Der Kunde kann gegen besondere Vergütung die Erstellung von Paperproofs und Screenproofs (Proofs) verlangen. Das Druckbild eines Paperproofs, der im Digitaldruck gefertigt wird, enthält bedingt durch die unterschiedliche Drucktechnik im Druckbild geringfügige Abweichungen gegenüber dem im Offsetdruck zu fertigenden Druckerzeugnis. Dies gilt bedingt von der Problematik der Bildschirmanzeigen und der Kalibrierung von Bildschirmen erst recht für Screenproofs. Dennoch sind wir bemüht, die Proofs möglichst nah am Original herzustellen.
2. Der Kunde hat zur Vermeidung von Lieferverzögerungen im Falle des Fehlens von Beanstandungen nach Lieferung des Proofs unverzüglich den Druck freizugeben. Mit Freigabe bestätigt der Kunde die Druckdaten in der durch den Proof verkörperten Form nach Maßgabe der vereinbarten Qualitätsstandards, Toleranzen und Farbabweichungen.
3. Falls der Kunde den Proof ablehnt, muss er dem Auftragnehmer überarbeitete Druckdaten senden (Mitwirkungshandlung des Kunden). In diesem Fall beginnt die ursprünglich vom Kunden gewählte Leistungszeit mit Eingang der überarbeiteten Daten neu.


X. Leistungszeit und Verzug
1. Termine oder Fristen zur Erbringung der Leistung des Auftragnehmers sind grundsätzlich nur unverbindlich. Sie bezeichnen vorbehaltlich einer abweichenden Regelung im Einzelfall lediglich voraussichtliche Zeiten bzw. Termine für die Erbringung der Leistung. Leistungszeiten werden ausschließlich in Arbeitstagen gerechnet.
2. Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die dem Auftragnehmer die Leistung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Auftragnehmers oder deren Unterlieferanten eintreten –, hat der Auftragnehmer auch bei ausnahmsweise verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Auftragnehmer die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wird durch die vorgenannten Umstände die Leistung unmöglich, so wird der Auftragnehmer von der Leistungspflicht frei. Die Behinderungen berechtigen den Auftraggeber erst dann zur Kündigung des Vertrags, wenn nach angemessener Nachfristsetzung dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung des Auftragnehmers ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
3. Die Einhaltung der Leistungszeit durch den Auftragnehmer setzt die rechtzeitige, vollständige und ordnungsgemäße Durchführung der erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Kunden einschließlich der Übermittlung der druckfähigen Druckdaten und Druckfreigabe durch den Kunden sowie den Zahlungseingang voraus, es sei denn, es ist ausnahmsweise Zahlung auf Rechnung vereinbart. Gehen die druckfähigen Daten bzw. die Druckfreigabe erst nach 12 Uhr ein, beginnt die Leistungszeit erst am folgenden Arbeitstag zu laufen.
4. Gerät der Auftragnehmer in Verzug und ist der Kunde Unternehmer oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, kann er, - sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist – wegen des Verzögerungsschadens eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges von je 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens 5% des Preises für den Teil der vom Verzug betroffenen Lieferungen verlangen. Weitergehende Ansprüche wegen des Verzugs hat der Kunde, welcher Unternehmer oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, nur in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder bei Vereinbarung eines Fixgeschäftes; in diesen Fällen ist für den Schaden, welcher über die in Satz 1 genannte Entschädigung hinausgeht, Punkt XIV. Haftung anwendbar.


XI. Lieferung und Gefahrübergang

1. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich, auch per Fax oder E-Mail bestätigt werden.
2. Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Auftragnehmer noch andere Leistungen übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe auf Wunsch des Auftraggebers oder infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Auftraggeber liegt, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.

3. Auf Wunsch des Auftraggebers wird auf seine Kosten die Sendung gegen versicherbare Schäden versichert.

4. Lagerkosten nach Gefahrenübergang trägt der Auftraggeber. Bei Lagerung durch den Auftragnehmer betragen die Lagerkosten ein Prozent des Rechnungsbetrages, der zu lagernden Liefergegenstände pro ganzer Woche. Die Geltendmachungen sowie der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.
5. Gerät der Auftragnehmer in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Der Auftraggeber kann die Rechte aus § 323 BGB nur ausüben, wenn die Verzögerung vom Auftragnehmer zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast ist mit dieser Regelung nicht verbunden.
6. Im kaufmännischen Verkehr steht dem Auftragnehmer an den vom Auftraggeber angelieferten Druck- und Stempelvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
7. Der Auftragnehmer nimmt im Rahmen der ihm aufgrund der Verpackungsverordnung obliegenden Pflichten Verpackungen zurück. Der Auftraggeber kann Verpackungen im Betrieb des Auftragnehmers zu den üblichen Geschäftszeiten nach rechtzeitiger vorheriger Anmeldung zurückgeben, es sei denn, ihm ist eine andere Annahme-/Sammelstelle benannt worden. Die Verpackungen können dem Auftragnehmer auch bei der Lieferung zurückgegeben werden, es sei denn, dem Auftraggeber ist eine andere Annahme-/Sammelstelle benannt worden. Zurückgenommen werden Verpackungen nur unmittelbar nach Auslieferung der Ware, bei Folgelieferungen nur nach rechtzeitiger vorheriger Mitteilung und Bereitstellung. Die Kosten des Transports der gebrauchten Verpackungen trägt der Auftraggeber. Ist eine benannte Annahme/Sammelstelle weiter entfernt als der Betrieb des Auftragnehmers, so trägt der Auftraggeber lediglich die Transportkosten, die für eine Entfernung bis zum Betrieb des Auftragnehmers entstehen würden. Die zurückgegebenen Verpackungen müssen sauber, frei von Fremdstoffen und nach unterschiedlicher Verpackung sortiert sein. Anderenfalls ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftraggeber die bei der Entsorgung entstehenden Mehrkosten zu verlangen.


XII. Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzugs ist der Auftraggeber verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der für den Auftragnehmer bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr als 20 %, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Übersicherung des Auftragnehmers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Auftragnehmers verpflichtet.
2. Bei Be- oder Verarbeitung vom Auftragnehmer gelieferter und in dessen Eigentum stehender Waren ist der Auftragnehmer als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung das Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist der Auftragnehmer auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.


XIII. Beanstandungen/Gewährleistungen

1. Sachmängelansprüche sind insoweit ausgeschlossen, als der Fehler auf der Übersendung fehlerhafter, unvollständiger oder sonst unkorrekter Druckdaten durch den Kunden beruht.
2. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
3. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.
4. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer zunächst nach seiner Wahl zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder schlägt die Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen.
5. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
6. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen.
7. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Auftragswerts.
8. Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner über einen Basisdatencheck hinausgehenden Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers. Dieser beinhaltet eine Prüfung auf offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt eine Kopie anzufertigen.
9. Vom Auftraggeber angelieferte Daten müssen den Vorgaben des Auftragnehmers entsprechen. Farbabweichungen bzw. Qualitätseinbußen bei der Qualität des Endprodukts können nicht beanstandet werden, wenn kein farbverbindlicher Ausdruck an den Auftragnehmer übersandt wurde. Ergibt sich ein schlechtes Druckergebnis aufgrund eines Gesamtfarbauftrags von über 300%, so ist dies ebenfalls kein Reklamationsgrund.
10. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Hierzu zählen auch Makulatur, Anlaufbögen, Einrichtexemplare weiterverarbeitender Maschinen und produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren Bögen, die nicht aussortiert werden. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20 %, unter 2.000 kg auf 15 %.
11. Wir behalten uns vor, Sonderfarben in Euroskala zu drucken.
12. Widerrufsrecht: Unsere Waren werden auf Kundenwunsch hin gestaltet und gefertigt. Wir schließen daher ein Widerrufsrecht aus.


XIV. Haftung
1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
2. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurden, bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften und in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden gehaftet.
3. Es gelten die gleichen Grundsätze für die Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers.
4. Werden Schadenersatzansprüche geltendgemacht, so müssen sie innerhalb von vier Monaten nach schriftlicher Ablehnung des Auftragnehmers klageweise geltendgemacht werden. Eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet wurde.


XV. Verjährung
1. Ist der Kunde Verbraucher, so richtet sich die Verjährung seiner Ansprüche nach dem Gesetz. Ist der Kunde hingegen Unternehmer oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, so richtet sich die Verjährung seiner Ansprüche nach den folgenden Absätzen.
2. Die Verjährungsfrist beträgt
a) für Ansprüche auf Rückzahlung der Vergütung aus Rücktritt oder Minderung ein Jahr ab Beginn der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Verjährung, jedoch nicht weniger als drei Monate ab Abgabe der wirksamen Rücktritts- oder Minderungserklärung;
b) bei anderen Ansprüchen aus Sachmängeln ein Jahr;
c) bei Ansprüchen aus Rechtsmängeln ein Jahr, wenn der Rechtsmangel nicht in einem Ausschließlichkeitsrecht eines Dritten liegt, auf Grund dessen der Dritte Herausgabe oder Vernichtung der dem Kunden überlassenen Gegenstände verlangen kann;
d) bei anderen Ansprüchen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ein Jahr, beginnend ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.
3. Die Verjährung tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 BGB bestimmten Höchstfristen ein. Bei Schadens- und Aufwendungsersatz aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Garantie, Arglist und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten jedoch stets die gesetzlichen Verjährungsfristen.


XVI. Handelsbrauch

Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.


XVII. Archivierung
Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden vom Auftragnehmer nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.


XVIII. Periodische Arbeiten

Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.


XIX. Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht

Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.


XX. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, der Sitz des Auftragnehmers. Hat ein privater Endverbraucher keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union, so ist der Sitz des Auftragnehmers Gerichtsstand. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
2. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.


XXI. Datenschutzerklärung

1. Nutzung und Weitergabe personenbezogener Daten.
Soweit Sie uns personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt haben, verwenden wir diese nur zur Beantwortung Ihrer Anfragen, zur Abwicklung mit Ihnen geschlossener Verträge und für die technische Administration. Ihre personenbezogenen Daten werden an Dritte nur weitergegeben oder sonst übermittelt, wenn dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung, insbesondere Weitergabe von Bestelldaten an Lieferanten, erforderlich ist, dies zu Abrechnungszwecken erforderlich ist oder Sie zuvor eingewilligt haben. Sie haben das Recht, eine erteilte Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu widerrufen. Die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten erfolgt, wenn Sie Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen, wenn ihre Kenntnis zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich, oder wenn ihre Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist.
2. Auskunftsrecht
Auf schriftliche Anfrage werden wir Sie gern über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten informieren.
Sicherheitshinweis:
Wir sind bemüht, Ihre personenbezogenen Daten durch Ergreifung aller technischen und organisatorischen Möglichkeiten so zu speichern, dass sie für Dritte nicht zugänglich sind. Bei der Kommunikation per E Mail kann die vollständige Datensicherheit von uns nicht gewährleistet werden, so dass wir Ihnen bei vertraulichen Informationen den Postweg empfehlen.


Kundeninformationen

Informationen zum Anbieter

Bugl-Druck
Postanschrift: Ahrainer Str. 12 B, 84051 Essenbach
Inhaber: Stephan Bugl

Kommunikationsdaten:
Telefon: 08703 91757
Fax: 08703 91761
Internet: www.bugl-druck.de
E-mail: info@bugl-druck.de
bugl-druck@t-online.de

USt-ID-Nr.: DE 188791785

 

Informationen zum Widerrufsrecht
Unsere Druckereierzeugnisse werden ausschließlich auf Kundenwunsch hin gestaltet und gefertigt. Das Recht des Verbrauchers zum Widerruf eines Fernabsatzvertrages ist somit ausgeschlossen, § 312 d Abs. 4 Nr.1 BGB.

 

Vom Auftraggeber zu liefernde Druckdaten

Druckdaten:
Bitte liefern Sie Ihre Daten ausschließlich als PDF, JPEG oder TIFF. Für fehlerhafte Druckergebnisse auf Grund von Konvertierungsfehlern durch andere Dateiformate übernehmen wir keine Haftung.
Bitte legen Sie mehrseitige geheftete Produkte als Einzelseiten an (bei Klebebindung die Umschlagseiten bitte vormontiert als Doppelseiten mit Steg). Achten Sie bitte bei der Erstellung Ihrer Daten auf folgende Kriterien:
- Schriften einbetten
- Farbmodus (CMYK)
- 2 mm umlaufender Beschnitt (bei Broschüren und Magazinen im Bund weiß)
- Auflösung mind. 300 dpiwir

Datencheck durch den Auftragnehmer
Liefern Sie bitte Ihre Daten ausschließlich als PDF, JPEG oder TIFF. Für fehlerhafte Druck
Für die Überprüfung Ihrer Druckdaten an bietet Bugl-Druck einen kostenlosen Basisdatencheck an:
Basis-Datencheck
Kostenlose Kontrolle Ihrer Daten auf Lesbarkeit der Daten und grundlegende Verwendbarkeit für den Druck. Bitte beachten Sie, dass dabei Ihre Druckdaten nicht auf Qualität überprüft werden.
Überprüft werden beispielsweise nicht:
Auflösung, Beschnitt, Objekte im Beschnitt, Transparenzen, Bitmap-Schriften, Format der Druckdaten, Falzmaße, Farbmodus, Sonderfarben, überdruckte Elemente

Ist der Druck wegen gefundener Fehler nicht möglich, haben Sie drei Möglichkeiten zur Auswahl:
a. Sie liefern neue korrigierte Daten
b. Sie geben den Druck frei, d.h. Sie lassen Ihre Daten ohne weitere Bearbeitung drucken (fehlerabhängig)
c. Sie ändern Ihre Bestellung

Detaillierter Datencheck gegen besondere Vergütung
Dieser Service bietet Ihnen die persönliche und umfassende Kontrolle der Qualität Ihrer Druckdaten, sowie ein zeitlich garantiertes Datencheck-Feedback.

Ihre Druckdaten werden auf folgende Kriterien überprüft:
- Übereinstimmung der Daten mit Ihrer Bestellung (Seitenformat, Seitenanzahl, Farbraum, Sonderfarbe)
- Generelle Verwendbarkeit (Mindestgröße, Dateityp, Passwort, besch. Daten, Exportfehler, Objekte außerhalb des Druckbereichs, RGB)
- Linienstärke (mind. 0,25 mm)
- Farbmodus (CMYK, Sonderfarben ausgenommen)
- Anlage der Farbkanäle
- Seitenstand/Seitenanordnung
- Überdruckte Elemente
- (Eingebettete) Schriften
- Druckbare Kommentare
- Ebenen
- Qualität der Daten
- Beschnitt (2 mm)
- Montage (Einzelseiten; Magazinumschläge als Doppelseiten)
- Auflösung (mind. 300 dpi; A1 und A0: 150 dpi)
- Falzmaße
- Verdrängung
- Transparenzen
- Objekte im Beschnitt 1,5mm Abstand zur Schnittkante
- Einhaltung des Druckbereiches
- Stempelanforderungen
Wir übernehmen jedoch keine Garantie für Rechtschreib- und Satzfehler, Farbwiedergabe oder Probleme, die durch die Überschreitung des maximalen Farbauftrags von 300% entstehen. Grundsätzlich nicht geprüft werden auch überdruckte Elemente und die Überdrucken-Einstellungen und die Position von Falz- und Perforationslinien, da hier gestalterische Erwägungen im Vordergrund stehen können.

Sollte das Format nicht stimmen, so wird innerhalb der DIN-Formate skaliert.